Gelten auch die Urteilsgründe später als verbindlich festgestellt?
betrifft Kläger, Beklagter
Verbindlich wird nicht nur der Urteilsspruch, sondern auch der Teil der Begründung samt den Feststellungen, der nötig ist, um den Spruch überhaupt zu verstehen. So weit reicht die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils auch in spätere Verfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung erstreckt sich auf die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen jedenfalls so weit, als diese zur Individualisierung des Spruches der Entscheidung notwendig und damit entscheidungswesentlich sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft ist unerheblich, ob ein Anspruch Streitgegenstand war, entscheidend ist vielmehr, ob der Anspruch Gegenstand der Sacherledigung (Urteilsgegenstand) war.OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024
- Hier: Ansprüche nach dem EKHG und AHG;OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024
- Hier war das Bestehen einer konkludent zustande gekommenen Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen den Parteien für den Vorprozess nur Vorfrage. Die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess umfasste nicht die Feststellung, dass die von den dortigen Beklagten und nunmehrigen Klägern behauptete Servitut tatsächlich bestehe und muss daher diese Frage im nunmehr zu beurteilenden Rechtsstreit über die Einverleibung der behaupteten Grunddienstbarkeit (Rechtsgrund, Art und Umfang des Rechts) neu geprüft werden.OGH 1 Ob 47/17v, 29.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112731 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/19k, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 102/19i, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 102/15y, 16.03.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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