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Kann mein Vermieter wegen alter Vorfälle noch kündigen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Für Kündigungsgründe gibt es keine Ausschlussfrist, und das Kündigungsrecht geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vermieter es längere Zeit nicht ausübt. Bloßer Zeitablauf beendet dieses Recht also nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Das Gesetz kennt weder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Kündigungsgründe nicht mehr geltend gemacht werden können, noch den Tatbestand der Verwirkung des Kündigungsrechts infolge bloßer Nichtausübung durch längere Zeit. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters erlischt daher nicht durch bloßen Zeitablauf.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Vertragsverstoß als Kündigungsgrund

Nein, in der Regel nicht. Verstöße des Mieters gegen vertragliche Pflichten sind für sich allein noch kein wichtiger Kündigungsgrund, weil der Vermieter dagegen auf Zuhaltung oder Unterlassung klagen kann. Das gilt allerdings nur für die Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund, nicht für den Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs.

günstig für Mieter Gesetzliche Auflösungsgründe des Vermieters

Nein. Der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig nur auflösen, wenn ihm einer der im Gesetz genannten Auflösungsgründe zur Seite steht. Klauseln, die davon abweichen und geringere Voraussetzungen genügen lassen, sind unwirksam.

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