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Darf der Vermieter später weitere Vorfälle nachschieben?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja, in Grenzen. Ist der Kündigungsgrund in der Aufkündigung ordentlich bezeichnet und sind nur einzelne Vorfälle beispielhaft genannt, dürfen weitere Vorfälle nachgetragen werden, allerdings nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Bis 2016 stand dieser Rechtssatz dafür, dass eine nachträgliche Erweiterung überhaupt ausgeschlossen ist.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 4 Ob 225/15i, 23.02.2016 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Wurden in der Kündigung bestimmte Vorfälle als Kündigungsgrund angeführt, so ist eine nachträgliche Erweiterung ausgeschlossen (gleicher Rechtssatz wie MietSlg 13210).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Angabe des Kündigungsgrunds in der Aufkündigung

Der Vermieter muss den geltend gemachten Kündigungsgrund schon in der Aufkündigung so beschreiben, dass klar ist, welcher Fall gemeint ist. Ist das geschehen, zählen nur diese Behauptungen. Innerhalb desselben Kündigungsgrundes darf er im Verfahren aber noch weitere Vorfälle nachtragen.

günstig für Mieter Auflösungsklauseln im Mietvertrag

Nein. Wo das Mietrechtsgesetz gilt, darf Ihr Mietvertrag die gesetzlichen Gründe für eine sofortige Auflösung nicht erweitern; solche Klauseln sind unwirksam. Der vereinbarte Sachverhalt kann aber als Kündigungsgrund gelten, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

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