Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag, wenn der Betrieb verkauft wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.10.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei „staatlichem Insourcing“ besteht – zumindest grundsätzlich – keine allgemeine Pflicht zu systemfremder Vertragsgestaltung, sondern gestattet die Betriebsübergangsrichtlinie auch Regelungen, nach denen der Eintritt nur innerhalb der Grenzen seiner Vereinbarkeit mit den Höchstgrenzen für den öffentlichen Dienst zu erfolgen hat. Mit anderen Worten entlässt der EuGH im Fall der Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit von einem Privaten auf den Staat den Letzteren aus der Pflicht zur Weiterführung aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis insoweit, als eine Kompatibilität mit dem in der Folge anzuwendenden Dienstrecht auch bei einer von Anfang an erfolgten Tätigkeit für diese staatliche Einrichtung zwingend nicht gegeben gewesen wäre.OGH 8 ObA 51/19m, 25.10.2019
- Der Übergang der Dienstverhältnisse der Angestellten des Patentamts wurde in § 176c PatentG besonders geregelt, sodass diese Bestimmungen gegenüber jenen der §§ 3 ff AVRAG grundsätzlich als die spezielleren anzusehen sind.OGH 8 ObA 51/19m, 25.10.2019
- Die beim Veräußerer verbrachten Dienstzeiten sind so zu beurteilen, wie wenn sie beim neuen Arbeitgeber verbracht worden wären, was auch für die Beurteilung von Verwendungsgruppenjahren nach dem Erwerber‑KV zu berücksichtigen ist.OGH 9 ObA 109/14s, 18.12.2014
- Beim bisherigen Arbeitgeber zurückgelegte Dienstzeiten sind beim neuen Arbeitgeber anzurechnen, zB für den Erwerb der Abfertigung.OGH 2 Ob 16/09f, 25.06.2009
- Es kommt zu keiner Beendigung der Arbeitsverhältnisse, weshalb auch keine Beendigungsansprüche gebühren.OGH 2 Ob 16/09f, 25.06.2009
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- Diese Rechtsfolge tritt grundsätzlich unabhängig vom Willen der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.OGH 2 Ob 16/09f, 25.06.2009
- Die Arbeitsverhältnisse gehen ex lege auf den neuen Inhaber über, der mit sämtlichen Rechten und Pflichten in die bestehenden Verträge eintritt.OGH 2 Ob 16/09f, 25.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121661 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 8 ObA 51/19m, 25.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 10/16b, 25.11.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AVRAG §3 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass der Inhaber wechselt, also jene Person, die für den Betrieb verantwortlich ist und gegenüber den Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten eingeht. Wechseln nur die Gesellschafter der Gesellschaft, die den Betrieb führt, bleibt die Inhaberin dieselbe; das ist auch bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang. Auf Eigentum oder eine Veräußerung kommt es dabei nicht an.
Nein. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt, haben Sie die Wahl, auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigung anzunehmen. Nehmen Sie eine frist- und termingerechte Kündigung an, steht Ihnen darüber hinaus keine Entschädigung für weitere Monate zu.