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Gelten die Verbraucherregeln auch für die Satzung eines Vereins?

günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Konsumenten
Die Beziehungen zwischen einem Verein und seinen Mitgliedern, die sich aus dem Vereinsrecht ergeben, fallen grundsätzlich nicht unter diese Verbraucherbestimmung. Erfasst sein können nur solche Regelungen der Satzung, die nicht zu ihrem eigentlichen Kern gehören.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern werden von § 1 Abs 5 KSchG grundsätzlich nicht erfasst. Von § 1 Abs 5 KSchG könnten nur jene Satzungsbestimmungen erfasst sein, die im Gesellschaftsrecht idR als unechte Satzungsbestandteile bezeichnet würden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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