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Bekomme ich Krankengeld, wenn ich in der Freizeitphase erkranke?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte
Erkranken Sie während der Freizeitphase einer vereinbarten Altersteilzeit, bleibt das ohne Auswirkung auf Ihr Arbeitsverhältnis. Einen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung begründet das nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 16.01.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Bei vereinbarter Altersteilzeit sind Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und begründen keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

AlVG §27; EFZG §2

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