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Endet mein befristeter Vertrag, wenn ich später von der Schwangerschaft erfahre?

günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber, Schwangere
Nicht unbedingt. Erfahren Sie ohne eigenes Verschulden erst nach dem vereinbarten Ende von Ihrer Schwangerschaft und melden Sie diese sofort nach Wegfall des Hindernisses, läuft die Befristung nicht einfach ab. Wussten Sie schon vorher davon, müssen Sie die Schwangerschaft aber noch vor dem Ende des Vertrages melden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Auf befristete Dienstverhältnisse nach § 10a MuttSchG ist § 10 Abs 2 MuttSchG analog anzuwenden, sodass der Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses auch dann gehemmt wird, wenn die Arbeitnehmerin die Meldung der Schwangerschaft aus Gründen, die nicht von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind, erst nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber bekannt gibt bzw dies dann unverzüglich dh unmittelbar nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes nachholt. (Hier: Schriftliche einvernehmliche Auflösung gemäß § 10 Abs 7 MuttSchG in Unkenntnis der Schwangerschaft).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MuttSchG §10 Abs2; MuttSchG §10 Abs7; MuttSchG §10a

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