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Darf man mich in der Probezeit wegen Schwangerschaft kündigen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Arbeitgeber
Wird ein Probedienstverhältnis beendet, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, verstößt das gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Diese Beendigung wird dabei wie eine Kündigung oder Entlassung behandelt, also als benachteiligende Beendigung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die Auflösung des Probedienstverhältnisses wegen Schwangerschaft verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sie ist nicht nach § 2a Abs 1 GlBG (diskriminierende Nichtbegründung) sondern in Analogie zu den dort genannten Begriffen „Kündigung" und „Entlassung" nach § 2a Abs 8 GlBG (diskriminierende Beendigung) zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Mutterschutz im Probearbeitsverhältnis

In der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort beenden. Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz greift hier nicht, weil er dem Zweck der Probezeit widersprechen würde. Sie müssen daher in der Probezeit mit einer sofortigen Auflösung rechnen.

günstig für Arbeitgeber Probezeit und verschwiegene Krankheit

Beendet der Dienstgeber ein Probedienstverhältnis, weil er von einer ihm vorher nicht mitgeteilten Krankheit erfährt und deshalb annimmt, dass Sie den Anforderungen nicht gewachsen sein werden, liegt darin kein Missbrauch seines Rechts. Voraussetzung ist, dass diese Einschätzung nicht von vornherein unhaltbar ist.

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