Wie werden die Anwaltskosten für einen kurzen Verfahrensantrag berechnet?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwälte
Für schlichte Anträge im laufenden Verfahren gebührt dem Anwalt nur der niedrigste Ansatz des Kostentarifs. Das gilt etwa für den Antrag, ein Verfahren nach einer Unterbrechung wieder fortzusetzen, oder für den Antrag, eine noch offene Kostenentscheidung nachzuholen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1982)
Bestimmung der Kosten nach TP 1 II lit g RATG für Antrag an den OGH, der das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt hatte, die dadurch notwendig gewordene Entscheidung über den Kostenrekurs gegen das Ersturteil zu treffen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten für einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach infolge Konkurseröffnung erfolgter Verfahrensunterbrechung.OGH 8 Ob 66/09b, 19.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041827 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 42/17t, 27.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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