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Was zählt bei der GmbH als Anlage im Sinn des Gesetzes?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Als Anlagen gelten nicht nur unbewegliche Sachen, sondern auch bewegliche Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Begriff ist damit weiter, als er auf den ersten Blick klingt.

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Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 18.03.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Unter „Anlagen" iSd § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG sind auch (bewegliche) Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung und dergleichen zu verstehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

GmbHG §35 Abs1 Z7

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