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Gehört auch der Standort zum Unternehmen im Geschäftslokal?

betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Käufer
Ein Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit. Dazu zählen neben den Betriebsmitteln auch der Standort, der wiederum den Kundenkreis beeinflusst, der Kundenkreis selbst und die Einrichtung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Als Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit zu verstehen, die neben den Betriebsmitteln unter anderem auch den Standort, der wieder den Kundenkreis beeinflusst, diesen selbst, die Einrichtung und dergleichen umfasst.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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