Gehört auch der Standort zum Unternehmen im Geschäftslokal?
betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Käufer
Ein Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit. Dazu zählen neben den Betriebsmitteln auch der Standort, der wiederum den Kundenkreis beeinflusst, der Kundenkreis selbst und die Einrichtung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Als Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit zu verstehen, die neben den Betriebsmitteln unter anderem auch den Standort, der wieder den Kundenkreis beeinflusst, diesen selbst, die Einrichtung und dergleichen umfasst.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch ein Filialbetrieb.OGH 7 Ob 539/80, 28.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 2 Ob 50/24b, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 9 Ob 56/19d, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 216/17a, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
- MRG § 46a · Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten
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