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Übernehme ich einen Betrieb, wenn ich nur Räume und Waren kaufe?

günstig für Übernehmer betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Gläubiger
Ein Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit; dazu gehören alle körperlichen und unkörperlichen Bestandteile, die diese Gelegenheit ausmachen. Mieten Sie bloß Betriebsflächen und kaufen Sie Warenvorräte und Halbfabrikate, ist das noch kein Übergang des gesamten Unternehmens.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit, zusammengefaßt sind alle körperlichen und unkörperlichen Sachen zu jener Gesamtsache ( § 302 ABGB ), die die Erwerbsgelegenheit ausmacht; die Miete von Betriebsflächen und der Kauf von Warenvorräten und Halbfabrikaten kommt einem Übergang des gesamten Unternehmens nicht gleich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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