Übernehme ich einen Betrieb, wenn ich nur Räume und Waren kaufe?
günstig für Übernehmer betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Gläubiger
Ein Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit; dazu gehören alle körperlichen und unkörperlichen Bestandteile, die diese Gelegenheit ausmachen. Mieten Sie bloß Betriebsflächen und kaufen Sie Warenvorräte und Halbfabrikate, ist das noch kein Übergang des gesamten Unternehmens.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit, zusammengefaßt sind alle körperlichen und unkörperlichen Sachen zu jener Gesamtsache ( § 302 ABGB ), die die Erwerbsgelegenheit ausmacht; die Miete von Betriebsflächen und der Kauf von Warenvorräten und Halbfabrikaten kommt einem Übergang des gesamten Unternehmens nicht gleich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Auslegung des Abschnitts V Z 1 des Kollektivvertrags für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie wird beim Begriff des „Unternehmens“ im engstmöglichen Sinn an die Person des Eigentümers angeknüpft.OGH 8 ObA 31/15i, 27.04.2016
- Zu einem Unternehmen im Sinn des §1409 ABGB, das eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit ist, bei welcher alle körperlichen und unkörperlichen Sachen zu einer Gesamtsache zusammengefasst sind, welche die Erwerbsgelegenheit ausmachen, zählen auch Pachtrechte an Grundflächen.OGH 6 Ob 61/05x, 06.10.2005
- Hier: Frisörsalons.OGH 7 Ob 258/01v, 17.10.2001
- Für die Unternehmereigenschaft von Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften hat der Verwaltungsgerichtshof einen Betrieb gewerblicher Art vorausgesetzt.OGH 4 Ob 2357/96p, 17.12.1996
- hier: ArztordinationOGH 3 Ob 521/87, 18.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 2 Ob 50/24b, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 40/16x, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/15i, 27.04.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Unternehmensbegriff bei Geschäftsräumen
Mietrecht · Geschäftskauf und Mietvertrag
Mietrecht · Mietvertrag beim Unternehmensübergang
Eigentum und Grundbuch · Warenlager als Unternehmenszubehör
Mietrecht · Übergang des Mietvertrags beim Unternehmensverkauf