Kann der Invaliditätsgrad nach dem Unfall später neu bemessen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Neubemessung der Invalidität innerhalb der vereinbarten Frist setzt voraus, dass die dauernde Invalidität bereits grundsätzlich feststand, ärztlich bemessen wurde und der Versicherer dazu eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.OGH 7 Ob 153/12v, 27.03.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 102/15y, 16.03.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AUVB 1995 Art7; AUVB 1999 Art2; AUVB 1999 Abs9
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ihr Verlangen nach einer neuerlichen Feststellung des Invaliditätsgrades ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie müssen es also nicht in einer besonderen Weise oder schriftlich stellen.
Kommt es zu einer neuerlichen Feststellung des Invaliditätsgrades, ist Ihr Zustand im Zeitpunkt dieser Neufeststellung maßgebend. Es kommt also nicht auf den früher ermittelten Grad an.