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Bekomme ich eine Unfallrente, wenn sich mein Zustand später verschlechtert?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Unfallopfer, Versicherung
Steht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zwar fest, dass eine dauernde Beeinträchtigung vorliegt, ihr Grad aber noch nicht eindeutig und zunächst unter fünfzig Prozent, dann kann ein Rentenanspruch erst durch die spätere Neubemessung entstehen. Für diesen Anspruch müssen die Voraussetzungen der ersten Feststellung nicht erfüllt sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Liegt beim Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an zwar eine unfallkausale Invalidität vor, steht deren Grad aber nicht eindeutig fest und erreicht dieser zunächst nicht mindestens 50 %, so hängt ein erst durch die Neubemessung gemäß Art 9.2. AUVB 2006 entstehender Rentenanspruch nicht von den Voraussetzungen des Art 9.1. AUVB 2006 ab.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Jahresfrist bei dauernder Invalidität

Nein. Nach diesen Bedingungen ist eine dauernde Invalidität nur gedeckt, wenn sie sich innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag ergibt. Tritt der Dauerschaden erst später auf, ist er vom Versicherungsschutz ausgenommen.

günstig für Versicherer Neubemessung der Invalidität

Eine Neubemessung setzt voraus, dass die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres bereits festgestanden ist. Sie muss außerdem ärztlich bemessen worden sein, und der Versicherer muss dazu eine entsprechende Erklärung abgegeben haben.

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