Bekomme ich Unterhaltsvorschuss schon vor Rechtskraft des Titels?
günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Für den Unterhaltsvorschuss muss die einstweilige Verfügung über den Unterhalt noch nicht rechtskräftig sein. Es genügt, dass sie zugestellt und damit wirksam war, als das Erstgericht den Vorschuss bewilligt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.04.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Für die Gewährung eines Vorschusses nach §§ 3, 4 Z 1 UVG ist es nicht erforderlich, dass der der Vorschussgewährung zu Grunde liegende Unterhaltstitel (einstweilige Verfügung nach § 382a EO) im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz rechtskräftig ist. Es ist vielmehr ausreichend, dass die einstweilige Verfügung im Zeitpunkt der Vorschussgewährung durch das Erstgericht bereits zugestellt und somit wirksam (vollstreckbar) war.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 18/17w, 25.04.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382a · Vorläufiger Unterhalt
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