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Hindert ein noch nicht zugestellter Unterhaltsbeschluss den Vorschuss?

günstig für Kind betrifft Kind, Mutter, Vater, Unterhaltspflichtiger
Sobald ein Unterhaltsbetrag festgesetzt ist, kommt ein Vorschuss aus diesem Grund nicht mehr in Betracht. Dafür genügt es, dass der Beschluss ergangen ist, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist. Er muss aber vor allem dem Zahlungspflichtigen zugestellt worden sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Eine wie immer gelungene Titelschöpfung steht der Vorschußgewährung nach dieser Gesetzesstelle entgegen. Zweifellos ist die Festsetzung eines Unterhaltsbetrages gelungen, auch wenn der betreffende Beschluß noch nicht rechtskräftig ist. Es ist jedoch auch erforderlich, daß dieser Beschluß vor allem dem Unterhaltsschuldner zugestellt wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

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