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Gibt es Unterhaltsvorschuss, obwohl die Abstammung noch nicht rechtskräftig feststeht?

günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltsberechtigte, Elternteil
Ja. Der Vorschuss darf auch dann gewährt werden, wenn der Unterhaltsantrag erst nach der Entscheidung erster Instanz über die Abstammung gestellt wurde, diese aber noch nicht rechtskräftig war. Der Antrag ist deshalb nicht verfrüht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Es steht der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 4 UVG nicht entgegen, wenn der Unterhaltsantrag erst nach Vorliegen der erstinstanzlichen Statusentscheidung, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Statusentscheidung gestellt wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133148 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UVG §4 Z4

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