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Wie schnell muss mein Chef auf einen Kündigungsgrund reagieren?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ob der Arbeitgeber zu lange gewartet hat, bevor er Umstände aus Ihrer Person als Kündigungsgrund geltend macht, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Eine allgemeine Frist gibt es dafür nicht. Das Höchstgericht befasst sich mit solchen Einzelfragen daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Ob bei der Geltendmachung von Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und die betrieblichen Interessen nachteilig berühren, eine ungebührliche Verzögerung vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die keine erhebliche Rechtsfrage begründen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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