Zum Inhalt springen

Kann der Chef später andere Kündigungsgründe nachschieben?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben angeführt sein. Andere Gründe kann der Arbeitgeber später nicht nachschieben, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Die Kündigungsgründe müssen in dem Kündigungsschreiben angeführt werden; kein nachträgliches Unterschieben von anderen Kündigungsgründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Gründe im Entlassungsschreiben

Die Gründe für eine Entlassung müssen im Entlassungsschreiben nicht ausdrücklich genannt sein. Ihr Arbeitgeber kann später weitere Gründe heranziehen. Das gilt auch dann, wenn er davon erst nach der Entlassung erfahren hat.

günstig für Arbeitgeber Angabe der Entlassungsgründe

Die Gründe für eine Entlassung müssen in der Entlassungserklärung nicht angeführt werden. Es genügt, dass sie im Zeitpunkt der Entlassung tatsächlich vorlagen, auch wenn der Dienstgeber sie damals noch nicht kannte.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Nachschieben von Kündigungsgründen
Arbeitsrecht · Nachschieben von Gründen bei Entlassung
Arbeitsrecht · Nachschieben von Austrittsgründen