Wie lange darf mein Arbeitgeber mit der Entlassung zuwarten?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob eine Entlassung rechtzeitig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. War das Zögern in der Sachlage begründet, verliert Ihr Arbeitgeber sein Entlassungsrecht nicht. In einem solchen Fall wurden drei Tage als rechtzeitig angesehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (81 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falles richtig beurteilen. Die Unterlassung der sofortigen Geltendmachung eines Entlassungsgrundes führt dann nicht zur Verwirkung des Entlassungsrechtes, wenn das Zögern in der Sachlage begründet war (drei Tage).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob dem Erfordernis der Unverzüglichkeit des Ausspruchs der Entlassung entsprochen wurde, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 40/23z, 03.08.2023
- Hier: Kündigung einer Vertragsbediensteten nach § 32 Abs 2 Z 1 VBG 1948.OGH 9 ObA 29/15b, 20.03.2015
- Dieser Frage kommt daher - von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu.OGH 8 ObA 96/03f, 25.11.2003
- Hier: Keinerlei Notwendigkeit einer hierarchischen Befassung von Vorgesetzten: Entlassung erst drei Arbeitstage nach Kenntnis aller relevanten Fakten ist verspätet.OGH 8 ObA 212/02p, 07.11.2002
- Hier: Erfolgte der Entlassungsausspruch noch am gleichen Tag nach dem der Entlassungsberechtigte zuwartete, um sich von Zeugen den Vorfall schildern zu lassen, sich mit dem Geschäftsführer in Verbindung zu setzen und abwartete, ob sich der Kläger entschuldigt, ist der Klarstellungsanspruch des Dienstnehmers unter diesen Umständen nicht beeinträchtigt.OGH 9 ObA 249/97a, 05.11.1997
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- Hier: Sachwalter beim Verein für S., der von den Gerichten zu entheben ist.OGH 8 ObA 167/97k, 16.10.1997
- Die ohne Kontaktmöglichkeit verstrichene Urlaubszeit bleibt in der Regel außer Betracht.OGH 9 ObA 2279/96d, 04.12.1996
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 233/92, 30.09.1992
- Ausdrückliche Arbeitsverweigerung und Verlassen des Arbeitsplatzes - zwei Tage später erfolgte Entlassung verspätet.OGH 4 Ob 36/80, 04.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 81.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 52/24s, 14.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 76/24b, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 1/24y, 23.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/24t, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 40/23z, 03.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 36/23m, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1162
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 27
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
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