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Darf ich ein fremdes Foto zur Illustration meines Berichts verwenden?

günstig für Urheber betrifft Journalisten, Fotografen, Medien, Urheber
Ein fremdes Bild darf nur dann als Zitat veröffentlicht werden, wenn es im Bericht eine Zitat- und Belegfunktion hat. Dient es bloß dazu, die Berichterstattung zu illustrieren und die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken, ist die Veröffentlichung nicht zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

MRK Art10 Abs2 IV4g; UrhG §42f; UrhG §54 Abs1 Z3a

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