Darf ich ein fremdes Foto zur Illustration meines Berichts verwenden?
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Ein fremdes Bild darf nur dann als Zitat veröffentlicht werden, wenn es im Bericht eine Zitat- und Belegfunktion hat. Dient es bloß dazu, die Berichterstattung zu illustrieren und die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken, ist die Veröffentlichung nicht zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine ungebührliche Beeinträchtigung der Interessen des Urhebers, die einem zulässigen Zitat entgegen steht, kann sich auch durch eine Entstellung des (zitierten) Werks ergeben.OGH 4 Ob 3/21a, 26.01.2021
- Bei der Frage nach zumutbaren Alternativen handelt es sich um ein ergänzendes Kriterium, das im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mitabzuwägen ist.OGH 4 Ob 53/19a, 22.08.2019
- Ein nach § 42f UrhG zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel der eigenen Darstellung. Es muss eine innere Verbindung zwischen dem eigenen und dem fremden Werk hergestellt werden. Zu fragen ist immer, ob der Zitatzweck nicht auch anders gleichermaßen erreicht werden hätte können, zB durch Einholung einer Zustimmung des Rechteinhabers zur Übernahme des Schutzgegenstands oder durch dessen Darstellung mit eigenen Worten.OGH 4 Ob 81/17s, 26.09.2017
- An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einführung des § 42f UrhG, der diese Rechtsprechung noch untermauert, festzuhalten.OGH 4 Ob 81/17s, 26.09.2017
- Hier besaß das Bild keinen zusätzlichen Informationsgehalt und trug zum Verständnis der Kritik beim Publikum nichts bei.OGH 4 Ob 42/12y, 17.04.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRK Art10 Abs2 IV4g; UrhG §42f; UrhG §54 Abs1 Z3a
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