Darf ich Fotos von aktuellen Ereignissen einfach vervielfältigen?
günstig für Urheber betrifft Journalisten, Medien, Fotografen, Urheber
Dass ein Lichtbild ein Tagesereignis zeigt oder damit zusammenhängt, rechtfertigt seine Vervielfältigung nicht allgemein. Weder der Wortlaut noch der Zweck der einschlägigen Bestimmung erlauben einen solchen Schluss.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Eine allgemeine Rechtfertigung der Vervielfältigung von Lichtbildern, die Tagesereignisse zeigen oder damit in Zusammenhang stehen, kann weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck von § 42c UrhG abgeleitet werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §42c
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