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Wann ist ein Bildzitat erlaubt?

günstig für Urheber betrifft Journalisten, Fotografen, Medien, Urheber
Ein zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel Ihrer eigenen Darstellung. Zwischen Ihrer eigenen und der fremden Arbeit muss eine innere Verbindung bestehen. Zu fragen ist immer, ob der Zweck nicht ebenso gut anders zu erreichen gewesen wäre, etwa durch Zustimmung des Rechteinhabers oder eine Darstellung mit eigenen Worten.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Ein nach § 42f UrhG zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel der eigenen Darstellung. Es muss eine innere Verbindung zwischen dem eigenen und dem fremden Werk hergestellt werden. Zu fragen ist immer, ob der Zitatzweck nicht auch anders gleichermaßen erreicht werden hätte können, zB durch Einholung einer Zustimmung des Rechteinhabers zur Übernahme des Schutzgegenstands oder durch dessen Darstellung mit eigenen Worten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

UrhG §42f

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