Wann ist ein Bildzitat erlaubt?
günstig für Urheber betrifft Journalisten, Fotografen, Medien, Urheber
Ein zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel Ihrer eigenen Darstellung. Zwischen Ihrer eigenen und der fremden Arbeit muss eine innere Verbindung bestehen. Zu fragen ist immer, ob der Zweck nicht ebenso gut anders zu erreichen gewesen wäre, etwa durch Zustimmung des Rechteinhabers oder eine Darstellung mit eigenen Worten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein nach § 42f UrhG zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel der eigenen Darstellung. Es muss eine innere Verbindung zwischen dem eigenen und dem fremden Werk hergestellt werden. Zu fragen ist immer, ob der Zitatzweck nicht auch anders gleichermaßen erreicht werden hätte können, zB durch Einholung einer Zustimmung des Rechteinhabers zur Übernahme des Schutzgegenstands oder durch dessen Darstellung mit eigenen Worten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Video über Polizeieinsatz.OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024
- Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt eines fotografierten Textes (Postkarte) reicht nicht.OGH 4 Ob 52/24m, 04.04.2024
- Eine ungebührliche Beeinträchtigung der Interessen des Urhebers, die einem zulässigen Zitat entgegen steht, kann sich auch durch eine Entstellung des (zitierten) Werks ergeben.OGH 4 Ob 3/21a, 26.01.2021
- Hier: Bildzitat im Rahmen einer gegen die Rechteinhaberin gerichteten Kritik wegen Verstoßes gegen den journalistischen Transparenzgrundsatz.OGH 4 Ob 53/19a, 22.08.2019
- Daran, dass Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bildzitats ein legitimer Zitatzweck ist, wird festgehalten.OGH 4 Ob 7/19m, 29.01.2019
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Zitierfreiheit darf nicht dazu führen, dass der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird.OGH 4 Ob 7/19m, 29.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §42f
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