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Können sich Eigentumspartner gegenseitig ein Wohnrecht einräumen?

günstig für Wohnungseigentumspartner betrifft Wohnungseigentumspartner, Ehegatten, Lebensgefährten
Ja, grundsätzlich. Dass an der eigenen Sache keine Dienstbarkeit begründet werden kann, steht dem nicht entgegen, und auch das Verbot unterschiedlicher Belastungen der Anteile am Mindestanteil wird nicht verletzt. Gebrauchsrechte, die einander überschneiden und nicht nebeneinander bestehen können, dürfen aber nicht eingetragen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Der Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil steht nicht entgegen, dass an der eigenen Sache grundsätzlich keine Dienstbarkeit begründet werden kann. Einem (gleichzeitig erhobenen) Begehren von Wohnungseigentumspartnern auf Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten ob dem gesamten Mindestanteil widerspricht (naturgemäß) auch nicht das Verbot unterschiedlicher Belastungen der Anteile am Mindestanteil.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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