Können sich Eigentumspartner gegenseitig ein Wohnrecht einräumen?
günstig für Wohnungseigentumspartner betrifft Wohnungseigentumspartner, Ehegatten, Lebensgefährten
Ja, grundsätzlich. Dass an der eigenen Sache keine Dienstbarkeit begründet werden kann, steht dem nicht entgegen, und auch das Verbot unterschiedlicher Belastungen der Anteile am Mindestanteil wird nicht verletzt. Gebrauchsrechte, die einander überschneiden und nicht nebeneinander bestehen können, dürfen aber nicht eingetragen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Der Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil steht nicht entgegen, dass an der eigenen Sache grundsätzlich keine Dienstbarkeit begründet werden kann. Einem (gleichzeitig erhobenen) Begehren von Wohnungseigentumspartnern auf Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten ob dem gesamten Mindestanteil widerspricht (naturgemäß) auch nicht das Verbot unterschiedlicher Belastungen der Anteile am Mindestanteil.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fruchtgenussrecht eines Wohnungseigentumspartners am gesamten Mindestanteil.OGH 5 Ob 149/16x, 25.08.2016
- Wenn es zu Gebrauchsüberschneidungen kommt, weil der Fruchtgenuss als das umfassendere Recht alle Nutzungen des Wohnrechts ergreift, ist die Einverleibung unzulässig. Mehrere Gebrauchsrechte, bei denen eine Kollision nicht ausgeschlossen ist, können grundsätzlich nicht nebeneinander bestehen.OGH 5 Ob 72/12t, 24.04.2012
- Räumen sich aber Eigentümerpartner ein wechselseitiges Wohnungsgebrauchsrecht ein, wonach diese berechtigt sein sollen, die „Wohnung bis an ihr jeweiliges Lebensende uneingeschränkt und zur Gänze zu benützen" und „Pflegepersonen, Verwandte und Freunde - auch zeitlich unbeschränkt - aufzunehmen", dann handelt es sich dabei um Gebrauchsrechte, die infolge möglicher Kollision nicht nebeneinander bestehen können.OGH 5 Ob 157/08m, 25.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 149/16x, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 521
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 13 · Gemeinsames Wohnungseigentum der Partner
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