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Können sich Partner gegenseitig ein Fruchtgenussrecht an der Wohnung einräumen?

betrifft Wohnungseigentumspartner, Ehegatten, Lebensgefährten
Nein, nicht an den halben Anteilen. Bei gemeinsamem Wohnungseigentum dürfen die beiden Anteile am Mindestanteil nicht unterschiedlich belastet sein, ein wechselseitiges Fruchtgenussrecht am jeweils halben Anteil ist daher nicht eintragbar. Zulässig bleibt ein solches Recht am gesamten Mindestanteil.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Einverleibung eines (wechselseitigen) Fruchtgenussrechts für jeden einzelnen Wohnungseigentumspartner jeweils am Hälfteanteil des Mindestanteils des anderen scheitert an der Bestimmung des § 13 Abs 3 WEG, weil eine unterschiedliche Belastung der Anteile am Mindestanteil rechtlich nicht möglich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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