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Wie wirken Investitionen eines Selbständigen auf den Unterhalt?

betrifft Selbständige, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder
Investitionen eines Selbständigen, die weiteren Einnahmen dienen und nicht unangemessen hoch sind, werden auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgezogen. Als Anhaltspunkt dient die steuerliche Abschreibung. Abziehbar sind zusätzlich die Zinsen einer Kreditfinanzierung, nicht aber daneben auch noch die tatsächlichen Kreditrückzahlungen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage sind Investitionen eines selbstständig tätigen Unterhaltsschuldners, die der Erzielung weiterer Einnahmen dienen und nicht unangemessen hoch sind, auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt von den Einkünften abzuziehen. Als Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer können die steuerrechtlichen Ansätze für die (lineare) Abschreibung für Abnutzungen (AfA) herangezogen werden. Von den Einkünften abzuziehen ist weiters der mit einer Kreditfinanzierung verbundene Zinsaufwand. Diese Vorgangsweise schließt einen gleichzeitigen Abzug tatsächlich geleisteter Kreditrückzahlungen aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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