Ändert sich die Umlage, wenn ich die Instandhaltung selbst trage?
betrifft Hauptmieter, Untermieter
Bleibt die Instandhaltung einer Investition beim Hauptmieter, wird ihr Wert im Zeitpunkt der Untervermietung samt Verzinsung auf die Gebrauchsdauer dieser Investition aufgeteilt. Daraus ergibt sich der Betrag, der je Zinsperiode auf den Untermieter entfällt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 10.05.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Hinsichtlich einer Investition, deren weitere Instandhaltung dem Hauptmieter obliegt, ist deren Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung - Verzinsung wie bei anderen Investitionen - auf die der zu ermittelnden Gebrauchsdauer der Investition entsprechende Anzahl der Zinsperioden umzulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Gegenleistung des Untermieters.OGH 8 Ob 548/89, 09.03.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 2/16s, 10.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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