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Muss mein Arbeitgeber im ganzen Konzern nach Arbeitsplätzen suchen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konzernunternehmen
Fällt Ihr Arbeitsplatz weg, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht im gesamten Konzern nach einer Weiterbeschäftigung suchen. Anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise ein auf den Konzern bezogenes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Liegt kein „konzernbezogenes Arbeitsverhältnis" vor, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfällt, konzernweit zu prüfen (Abgehen von 9 ObA 310/93).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Weiterbeschäftigung statt Kündigung

Auch wenn der Betrieb eingeschränkt oder rationalisiert wird, muss der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen, seine bisherigen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Er darf nicht ohne triftigen Anlass kündigen und dafür neue Leute einstellen.

günstig für Arbeitnehmer Weiterbeschäftigung statt Kündigung

Vor einer Kündigung ist zu prüfen, ob Sie im gesamten Betrieb weiter beschäftigt werden können. Ist eine Verwendung in einer anderen Abteilung möglich, ist die Kündigung nicht betriebsbedingt. Handelt es sich allerdings um eine eher ungewöhnliche Möglichkeit der Weiterverwendung, müssen Sie selbst aktiv werden und sich auf die intern ausgeschriebene Stelle bewerben.

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