Muss der Betrieb mir eine andere Stelle im Haus anbieten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Kündigung wäre erst dann als letztes Mittel in den Betriebsverhältnissen begründet, wenn für den betroffenen Arbeitnehmer im gesamten Betrieb kein derartiger Bedarf mehr gegeben und dem Arbeitgeber keine Maßnahme zumutbar wäre, die eine Weiterbeschäftigung ermöglicht.OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024
- Einen angesichts der bisherigen Tätigkeit ungewöhnlichen Arbeitsplatz (mit 50%iger Reduktion der Arbeitszeit) muss der Arbeitgeber nicht von sich aus anbieten.OGH 8 ObA 45/17a, 28.09.2017
- Dabei wird dem Arbeitgeber in gewissem Umfang auch eine Umschulung des Arbeitnehmers zugemutet.OGH 9 ObA 143/05b, 24.10.2005
- Den Arbeitnehmer trifft dann auch die Behauptungs-und Beweislast für seine - trotz mangelnder einschlägiger Berufsausbildung und Berufspraxis- gegebene Eignung.OGH 8 ObA 87/04h, 30.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 12.
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 54/21p, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 8/19p, 25.03.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 123/18f, 28.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 137/17p, 27.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 45/17a, 28.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fällt Ihr Arbeitsplatz weg, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht im gesamten Konzern nach einer Weiterbeschäftigung suchen. Anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise ein auf den Konzern bezogenes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Ja, das kann ein betriebsbedingter Kündigungsgrund sein. Vorausgesetzt ist, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten zum Personalabbau zwingen, Ihr Arbeitsplatz betroffen ist und die Aufgaben aus Rationalisierungsgründen von anderen mitübernommen werden. Dabei muss eine nicht unbeträchtliche Kostenverringerung eintreten.