Zum Inhalt springen

Muss mein Arbeitgeber vor der Kündigung nach Alternativen suchen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Auch wenn der Betrieb eingeschränkt oder rationalisiert wird, muss der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen, seine bisherigen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Er darf nicht ohne triftigen Anlass kündigen und dafür neue Leute einstellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Betriebsinhaber ist im Rahmen der sogenannten Gestaltungspflicht verbunden, trotz Einschränkung des Betriebes oder trotz Rationalisierungsmaßnahmen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, seine bisherigen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Der Arbeitgeber darf nicht ohne triftigen Anlass Arbeitnehmer kündigen und dafür neue einstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051827 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Weiterbeschäftigung im Konzern

Fällt Ihr Arbeitsplatz weg, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht im gesamten Konzern nach einer Weiterbeschäftigung suchen. Anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise ein auf den Konzern bezogenes Arbeitsverhältnis vorliegt.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung und betriebliche Maßnahmen

Fechten Sie eine Kündigung an, prüft das Gericht nicht, ob die betrieblichen Maßnahmen des Unternehmens zweckmäßig oder richtig waren. Solche Entscheidungen liegen im wirtschaftlichen Ermessen des Betriebs. Das Gericht darf dem Betrieb auch keine wirtschaftlichen Maßnahmen vorschreiben.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Pflichten des Betriebs vor Kündigungen
Arbeitsrecht · Umschulung vor betriebsbedingter Kündigung
Arbeitsrecht · Weiterbeschäftigung statt Kündigung
Arbeitsrecht · Soziale Gestaltungspflicht vor der Kündigung
Arbeitsrecht · Kündigung als letztes Mittel