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Darf mein Vertrag an ein Ereignis geknüpft sein?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Eine Befristung kann nach dem Kalender festgelegt sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt bei der Vereinbarung feststeht. Es genügt, wenn der Endzeitpunkt objektiv feststellbar ist und die Vertragsparteien ihn nicht willkürlich beeinflussen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die zeitliche Dauer einer Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses kann kalendermäßig fixiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt zum Zeitpunkt der Vereinbarung feststeht. Es genügt, wenn der Endzeitpunkt objektiv feststellbar und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. (Hier: An den Wiedereintritt einer Dienstnehmerin gebundene Befristung.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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