Darf mein Vertrag an ein Ereignis geknüpft sein?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Eine Befristung kann nach dem Kalender festgelegt sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt bei der Vereinbarung feststeht. Es genügt, wenn der Endzeitpunkt objektiv feststellbar ist und die Vertragsparteien ihn nicht willkürlich beeinflussen können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Die zeitliche Dauer einer Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses kann kalendermäßig fixiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt zum Zeitpunkt der Vereinbarung feststeht. Es genügt, wenn der Endzeitpunkt objektiv feststellbar und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. (Hier: An den Wiedereintritt einer Dienstnehmerin gebundene Befristung.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 14 Z 6 2. Satz des Kollektivvertrags für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen - Behördlich angeordnete Schließung aufgrund der SARS-CoV-Pandemie zum 15. 3. 2020.OGH 9 ObA 118/20y, 24.03.2021
- Dies kann bei einer ohnehin in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehenden Vertragsbediensteten, die mit ihrem Einverständnis vorübergehend eine höherwertige, als im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeit verrichtete, nicht der Fall sein.OGH 9 ObA 99/14w, 18.12.2014
- Dieser Judikatur liegt der Gedanke zugrunde, dass der Dienstnehmer nicht darüber im Ungewissen bleiben soll, zu welchem Zeitpunkt sein Dienstverhältnis endet.OGH 9 ObA 99/14w, 18.12.2014
- Hier: § 1158 ABGB, § 19 Abs 1 AngG.OGH 8 ObA 130/99x, 12.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 9 ObA 69/24y, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 4/21t, 27.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 118/20y, 24.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 21/19z, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1158
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 19
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 4 · Dienstvertrag
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