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Endet meine Vertretungsstelle, wenn die erkrankte Kollegin ausscheidet?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Karenzvertretungen, Arbeitgeber
Ja. Eine Anstellung für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Kollegin ist ein befristetes Dienstverhältnis. Scheidet die Kollegin während ihres Krankenstandes aus, endet damit auch Ihre Vertretung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Dienstverhältnis "für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Arbeitskollegin" ist Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit. Wenn die andere Dienstnehmerin dann während des Krankenstandes ausscheidet, endet damit auch das Ersatzdienstverhältnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Befristung wegen vorübergehender Verwendung

Nein. Ist eine Planstelle unbesetzt, können Sie niemanden vertreten, weil es keine vertretene Person gibt. Eine vorübergehende Verwendung ist nur ein aushilfsweises Tätigwerden aus kurzfristigem Anlass für einen absehbaren Zeitraum. Jahrelange Arbeit auf einer offenen Planstelle ist daher keine bloß vorübergehende Verwendung.

günstig für Arbeitnehmer Verständigung vor Ende wegen Krankenstand

Die Pflicht, Sie zu verständigen, dient Ihrem Schutz. Sie sollen rechtzeitig die Möglichkeit haben, den Dienst noch vor Ablauf der Jahresfrist wieder anzutreten oder wenigstens eine Verlängerung Ihres Dienstverhältnisses bis zur Genesung zu erreichen.

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