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Zählt mein eigener Wille beim gewöhnlichen Aufenthalt mit?

betrifft Ehegatten, Auslandsösterreicher, Antragsteller
Beim gewöhnlichen Aufenthalt kommt es auf Ihren Lebensmittelpunkt an. Bei erwachsenen und frei entscheidenden Menschen hat dabei auch Ihr eigener Wille mittelbar erhebliches Gewicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2009)

Zum Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts" nach Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO 2003.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125250 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

Brüssel IIa-VO Art3 Abs1 lita

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