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Welches Landesrecht gilt für meinen Ehegattenunterhalt im Ausland?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem die unterhaltsberechtigte Person gewöhnlich lebt. Davon wird nur abgewichen, wenn die Ehe zu einem anderen Staat eine deutlich engere Verbindung hat; wer sich darauf beruft, muss das behaupten und beweisen. Sind beide Verbindungen gleich stark, bleibt es beim Recht des gewöhnlichen Aufenthalts.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Als Recht, das eine engere Verbindung zur Ehe aufweisen kann, wird das Recht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nur als Beispiel genannt, das nur Indizwirkung hat, die im Einzelfall widerlegt sein kann. Es sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wobei die möglichen Kriterien eng begrenzt sind. Wegen des Ausnahmecharakters der Bestimmung und der vollständigen Verdrängung ist zu fordern, dass die engere Verbindung von einem Gewicht sein muss, dass es nachvollziehbar erscheint, von der Grundsatzanknüpfung an das Gläubigeraufenthaltsstatut abzuweichen; entscheidend ist allein die engere Verbindung zur Ehe der Parteien, dh nicht zu den Parteien oder zur behaupteten Unterhaltspflicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

HUP 2007 Art5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt bei Wohnsitz im Ausland

Ja. Zieht der Unterhaltspflichtige aus nachvollziehbaren Gründen ins Ausland und nicht, um sich der Zahlung zu entziehen, wird der Unterhalt nach den Verdienstmöglichkeiten im neuen Land bemessen. Ist ihm der Umzug hingegen vorzuwerfen, bleibt der inländische Maßstab.

günstig für Unterhaltspflichtiger Obergrenze bei ausländischem Unterhaltsrecht

Auch wenn sich der Unterhalt nach dem Recht eines anderen Staates bemisst, kann die in Österreich entwickelte Obergrenze gelten. Sind die Lebenshaltungskosten dort deutlich niedriger als bei uns, wird der Unterhalt mit etwa dem Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.

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