Zum Inhalt springen

Wie lange muss jemand an einem Ort leben, damit er zählt?

betrifft Kinder, Eltern, Auslandsösterreicher, Studierende
Die Dauer allein entscheidet nicht. Sie ist nur eines von mehreren Merkmalen dafür, ob dauerhafte Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthaltsort bestehen. Reisen oder längere berufliche Aufenthalte anderswo beenden einen einmal begründeten Wohnsitz daher nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Dauer des Aufenthaltes ist nur als ein Kriterium für die Beurteilung der dauerhaften Beziehungen der Person zu ihrem Aufenthaltsort zu werten, nicht jedoch als für sich allein entscheidendes Moment.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Genannte Normen

N §66 Abs2 B; KSÜ Art5; UVG §2 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Gewöhnlicher Aufenthalt einer Person
Verfahrensrecht · Begründung und Ende des Wohnsitzes
Arbeitsrecht · Nichterscheinen und vorzeitiger Austritt
Familienrecht · Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes
Familienrecht · Gewöhnlicher Aufenthalt bei Ehesachen