Wann gilt Österreich als mein gewöhnlicher Aufenthalt?
betrifft Pensionisten, Auslandsösterreicher, Kläger, Pflegegeldbezieher
Ihr gewöhnlicher Aufenthalt richtet sich danach, wo Sie sich tatsächlich befinden. Es braucht eine dauerhafte, nicht bloß vorübergehende Beziehung zu diesem Ort, die sich in einer gewissen Dauer und Beständigkeit zeigt und auf überprüfbare persönliche oder berufliche Umstände stützt. Wer im Jahr nur ein bis drei Monate hier ist und sonst im Ausland lebt, erfüllt das nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.07.2020 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Auch im Rahmen des § 7 ASGG sind infolge Verweisung auf § 66 JN die dort angeführten Kriterien maßgeblich. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch die körperliche Anwesenheit bestimmt und setzt eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehung zwischen einer Person und einem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthaltes äußert und auch auf objektiv überprüfbare Umstände persönlicher oder beruflicher Art gründet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist dann nicht erfüllt, wenn sich der Versicherte, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, jährlich nur einmal durch ein bis drei Monate an einem bestimmten Ort im Inland aufhält, die übrige Zeit (somit neun bis elf Monate) ausschließlich im Ausland befindet (SSV-NF 3/117).OGH 10 ObS 401/97m, 02.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 1 Ob 127/20p, 23.07.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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