Wer zahlt die Kosten, wenn ich etwa zur Hälfte gewinne?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Jede Seite ihre eigenen. Dringen Sie mit Berufung und Revision zu rund 57 Prozent durch, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf. Einen Kostenersatz von der Gegenseite gibt es dann nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ist eine Partei mit ihrer Berufung und Revision zu rund 57 % durchgedrungen, so ist mit Kostenaufhebung vorzugehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 201/19a, 17.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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