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Muss ich alle Kosten zahlen, wenn ich fast alles verliere?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja, im Regelfall. Haben Sie mit weniger als zehn Prozent des gesamten Streitwerts Erfolg, darf das Gericht Ihnen die gesamten Prozesskosten der Gegenseite auferlegen. Ihr geringer Teilerfolg ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Hat der Kläger mit weniger als 10 % des Gesamtstreitwerts obsiegt, so ist die Anwendung des § 43 Abs 2 erster Fall ZPO zugunsten der beklagten Parteien nicht zu beanstanden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Kostenhaftung mehrerer Kläger

Nein. Sind mehrere Kläger nur formell verbunden, also lediglich äußerlich im selben Verfahren, haftet jeder nur nach seinem eigenen Anteil am Streit. Für die Kosten der anderen müssen Sie nicht gemeinsam einstehen.

günstig für Kläger Kostenersatz bei Eventualbegehren

Wird das Hauptbegehren abgewiesen und nur dem Eventualbegehren stattgegeben, gelten immer die Regeln über die geteilten Kosten. Der volle Kostenersatz kommt dann in Betracht, wenn der Aufwand für das Hauptbegehren auch für das Eventualbegehren verwertbar war, die rechtliche Grundlage dieselbe war und Sie damit ungefähr denselben wirtschaftlichen Erfolg erreicht haben.

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