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Wie wird meine Nachtbereitschaft im Sozialbereich bezahlt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Pflegekräfte, Betreuungspersonal
Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft sieht für Nachtarbeitsbereitschaft ein eigenes, niedrigeres Mindestentgelt vor. Dieses gilt für alle solchen Bereitschaftszeiten und nicht nur für bestimmte verlängerte Arbeitszeiten. Freizeit, die Ihnen zur Erholung zusteht, sollen Sie außerdem tatsächlich in Anspruch nehmen und nicht bloß abgegolten bekommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

1. Der SWÖ‑KV sieht in seinem § 8 Abs 3 lit d und e eine abweichende Mindestentgeltregelung für Nachtarbeitsbereitschaft vor. Eine Einschränkung dahin, dass dieses verringerte Mindestentgelt lediglich für Zeiten gelten sollte, die innerhalb einer nach § 8 Abs 2 und 3 lit a bis c SWÖ‑KV verlängerten Normalarbeitszeit liegen, kann dieser Regelung nicht entnommen werden. 2. Die Regelung des § 9 Abs 4 SWÖ‑KV liegt offenkundig der gleiche Zweck wie dem Ablöseverbot nach § 7 UrlG zugrunde, den Naturalkonsum der für die Erholung des Arbeitnehmers gewidmeten bezahlten Freizeit zu gewährleisten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreichs – SWÖ-KV 2020 §8; Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreichs – SWÖ-KV 2020 §9

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlohnung der Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft darf grundsätzlich geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Das setzt aber eine entsprechende Vereinbarung im Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag voraus.

günstig für Arbeitnehmer Bezahlung von Rufbereitschaft

Ja. Wenn Sie außerhalb der normalen Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar oder erreichbar sein müssen, ist das eine zusätzliche Leistung. Sie darf geringer bezahlt werden als eine Überstunde, weil in dieser Zeit nicht durchgehend gearbeitet wird, ohne entsprechende Vereinbarung aber nicht unbezahlt bleiben.

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