Darf der Vermieter erhöhen, wenn die Wohnung vertraglich weitergegeben wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 176/17v, 13.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 46 · Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Möglichkeit des Vermieters, den Mietzins nach dieser Bestimmung anzuheben, besteht auch dann, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Weitergaberecht oder ein Verpachtungsrecht eingeräumt wurde.
Treten Sie in einen bestehenden Mietvertrag ein, entsteht das Recht des Vermieters auf Anhebung des Hauptmietzinses bereits mit diesem Eintritt. Die Vorschrift über das Anhebungsbegehren regelt nur, wann die Forderung fällig wird. An den inhaltlichen Voraussetzungen und an der Möglichkeit, rückwirkend zu verlangen, hat sie nichts geändert.