OGH 5 Ob 176/17v
Worum es ging: Darf der Vermieter erhöhen, wenn die Wohnung vertraglich weitergegeben wird?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Der Vermieter darf den Hauptmietzins nach dieser Bestimmung nur anheben, wenn jemand kraft Gesetzes in den Mietvertrag eintritt, etwa nahe Angehörige. Wurde das Mietrecht dagegen aufgrund eines im Vertrag vereinbarten Rechts zur Weitergabe übertragen, besteht kein Recht auf Anhebung.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 27.07.2017, 40 R 183/17h-17
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1116a AußStrG § 62 AußStrG § 71 MRG § 14 MRG § 37 MRG § 46
Entscheidungstext
19 Absätze, 3.354 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.02.2018
Geschäftszahl
5Ob176/17v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Dr. T* S*, vertreten durch die Hausmann & Hausmann Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen den Antragsgegner Dr. K* S*, vertreten durch die JEANNEE Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG, über den Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 27. Juli 2017, AZ 40 R 183/17h-17, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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