Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich in den Vertrag eintrete?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein überlebender Mitmieter steht der Anhebung des Mietzinses entgegen.OGH 5 Ob 8/24y, 16.04.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 8/24y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 46 · Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Angehörige in einen bestehenden Mietvertrag eintreten, darf der Vermieter den bisherigen niedrigen Hauptmietzins nur beim ersten Eintritt nicht erhöhen. Bei einem weiteren, späteren Eintritt gilt dieser Schutz nicht mehr.
Bei alten Mietverträgen darf der Vermieter verlangen, dass der Hauptmietzins auf die gesetzlichen Mindestbeträge angehoben wird. Dieses Recht steht ihm jedes Mal zu, wenn diese Beträge durch eine Verordnung erhöht werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird.