Zum Inhalt springen

Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich in den Vertrag eintrete?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige
Bei alten, vor dem Mietrechtsgesetz geschlossenen Verträgen soll der Mietzins grundsätzlich unverändert bleiben, auch wenn Angehörige in den Vertrag eintreten. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn ausschließlich Angehörige außerhalb des engsten Familienkreises eintreten oder wenn die nahen Angehörigen später wegfallen, etwa durch Auszug oder Volljährigkeit. Nur in diesem Sonderfall darf der Vermieter eine Anhebung verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Grundsätzlich sollten die Mietzinse für "Altverträge" - also vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossene Verträge - unverändert bleiben; dies gilt bezüglich des Hauptmietzinses auch beim Eintritt von Angehörigen in Altverträge. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn in den Mietverträgen nur Angehörige eintreten, die nicht zum engsten Familienkern (§ 46 Abs 1 MRG) zählen, oder wenn zwar ursprünglich Angehörige im Sinne des § 46 Abs 1 MRG gemeinsam mit anderen Angehörigen in den Mietvertrag eingetreten, später aber durch Verlassen der Wohnung oder durch Erreichung der Großjährigkeit weggefallen sind. Nur in diesem Sonderfall kann der Vermieter nach § 46 Abs 2 MRG eine Anhebung des Zinses verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzins bei Eintritt in den Mietvertrag

Wenn Angehörige in einen bestehenden Mietvertrag eintreten, darf der Vermieter den bisherigen niedrigen Hauptmietzins nur beim ersten Eintritt nicht erhöhen. Bei einem weiteren, späteren Eintritt gilt dieser Schutz nicht mehr.

günstig für Vermieter Anhebung des Mietzinses nach Valorisierung

Bei alten Mietverträgen darf der Vermieter verlangen, dass der Hauptmietzins auf die gesetzlichen Mindestbeträge angehoben wird. Dieses Recht steht ihm jedes Mal zu, wenn diese Beträge durch eine Verordnung erhöht werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mietzinsanhebung bei Weitergabe der Wohnung
Mietrecht · Mietzinsanhebung nach Eintritt
Mietrecht · Mietzinserhöhung bei Unternehmensverkauf