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Darf der Chef vorsorglich ein zweites Mal kündigen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Der Schutz vor einer Kündigung, mit der Sie von Ansprüchen abgehalten werden sollen, betrifft nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Wunsch, nicht gekündigt zu werden, ist kein solcher Anspruch, weil eine Kündigung grundsätzlich frei möglich ist. Kündigt der Arbeitgeber vorsorglich noch einmal für den Fall, dass Sie die erste Kündigung erfolgreich anfechten, greift dieser Schutz daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Der von § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG verfolgte Zweck des Schutzes der arbeitsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers bezieht sich nur auf den Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Das Bestreben des Arbeitnehmers, nicht gekündigt zu werden, stellt aber angesichts der im österreichischen Arbeitsrecht geltenden Kündigungsfreiheit keinen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis dar, der durch § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG geschützt ist. Der Arbeitgeber stellt daher mit einer Eventualkündigung für den Fall des Erfolgs der Anfechtung der ersten Kündigung nicht einen offenbar nicht unberechtigten Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in Frage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Beweggrund bei der Eventualkündigung

Wird eine zweite Kündigung nur ausgesprochen, um eine zweifelhafte erste Beendigung zu bestätigen, kommt es auf den Beweggrund der ersten Kündigung an. Anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass inzwischen neue Umstände eingetreten sind und ein anderer Beweggrund ausschlaggebend war.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung nach Geltendmachung von Ansprüchen

Es geht hier um den Fall, dass Sie Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, dieser sie nicht erfüllt und Sie deswegen kündigt. Geschützt sind nicht nur bereits entstandene Ansprüche, sondern auch Ihr Anspruch darauf, dass Ihre Rechtsstellung aus dem laufenden Arbeitsverhältnis nicht einseitig beschnitten wird.

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