Kann ein Geschäftsführer seine Kündigung wie ein Arbeitnehmer anfechten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Darauf, ob das vertretungsbefugte Organmitglied seine Kompetenzen tatsächlich ausübt oder seine Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sind, kommt es ebenso wenig an wie auf die Überlegung, in keinem Interessensgegensatz zur Belegschaft zu stehen.OGH 9 ObA 69/21v, 24.06.2021
- Der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist mit dem arbeitsvertraglichen nicht gleichzusetzen.OGH 8 ObA 50/14g, 25.08.2014
- Vertretungsbefugte Organmitglieder einer juristischen Person, soweit sie ihre Tätigkeit überhaupt aufgrund eines Arbeitsverhältnisses ausüben, sowie leitende Angestellte sind daher nicht zur Kündigungs‑ bzw Entlassungsanfechtung gemäß §§ 105 f ArbVG berechtigt.OGH 8 ObA 49/12g, 13.09.2012
- Bei der Ermittlung des persönlichen Geltungsbereichs des im 1.Teil des ArbVG (Kollektive Rechtsgestaltung) geregelten Kollektivvertrages ist hingegen nicht auf den für den II.Teil (Betriebsverfassung) normierten Arbeitnehmerbegriff des § 36 ArbVG sondern auf den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechtes abzustellen.OGH 9 ObA 285/01d, 23.01.2002
- Hier: Geschäftsstellenleiter einer Bankfiliale ist kein leitender Angestellter.OGH 9 ObA 109/98i, 21.10.1998
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Geschäftsleiter einer Bank als gesetzlicher Vertreter (§ 4 Abs 3 KWG).OGH 9 ObA 413/97v, 11.02.1998
- Er umfaßt nicht freie Arbeitnehmer.OGH 8 ObA 2359/96m, 13.03.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 8 ObA 24/26a, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 69/21v, 24.06.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 36 · Arbeitnehmerbegriff
- ArbVG § 106 · Anfechtung von Entlassungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gibt es in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat zu wählen wäre, keinen wirksam gebildeten Betriebsrat, können Sie Ihre Kündigung selbst anfechten. Die Anfechtung muss mit Klage bei Gericht erfolgen und wird nach denselben Gründen beurteilt wie eine Anfechtung durch den Betriebsrat. Ist die Anfechtung erfolgreich, hebt das Gericht die Kündigung als unwirksam auf.
Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.