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Darf mich mein Chef wegen des Betriebsverkaufs kündigen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsübernehmer
Eine Kündigung nur wegen der Übergabe des Betriebs an einen neuen Inhaber ist nicht zulässig, wenn sie zeitlich mit der Übergabe zusammenhängt. Werden Sie vorsorglich gekündigt und beim neuen Inhaber zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt, ist die Kündigung unwirksam. Ob es schlechter ist, wird an der Gesamtlage gemessen, etwa wenn aus einem unbefristeten ein befristeter Vertrag wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

§ 3 AVRAG enthält zwar keine ausdrückliche Bestimmung über ein Kündigungsverbot; dennoch ist ein Kündigungsverbot über ein Verschlechterungsverbot hinausgehend zur Erreichung des Schutzzieles der Richtlinie geboten. Die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgte Kündigung widerstreitet dem Grundsatz des ex lege-Überganges des Arbeitsverhältnisses. Für die Annahme einer wegen des Betriebsüberganges erfolgten Kündigung ist es erforderlich, daß sie zum Betriebsübergang in einem zeitlichen Zusammenhang steht. Hat nun der frühere Betriebsinhaber den Dienstnehmer wegen der Betriebsübergabe vorsorglich gekündigt und der Dienstnehmer ein Anbot auf Abschluß eines neuen Dienstverhältnisses mit dem Übernehmer angenommen, könnte darin zwar ein Verzicht auf die Geltendmachung der Rechte aus § 3 Abs 1 AVRAG erblickt werden. Ein solcher wäre allerdings nur dann anzunehmen, wenn das Gesamtergebnis des Kündigungsvorganges und Neuanstellungsvorganges für den Arbeitnehmer im Sinne von § 11 AVRAG günstiger als die gesetzliche Regelung des ex-lege-Überganges wäre. Eine Neueinstellung durch den Übernehmer zu schlechteren Bedingungen hat die Nichtigkeit der vorsorglichen Kündigung zur Folge. Auf eine subjektive Umgehungsabsicht des Veräußeres kommt es nicht an. Hier: Die Neueinstellung erfolgte mit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses - ungünstiger als das bisher vorgelegene unbefristete Arbeitsverhältnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Frist für den Fortsetzungsanspruch nach Betriebsübergang

Ohne unnötigen Aufschub. Ihr Anspruch, beim Erwerber des Betriebs weiterbeschäftigt zu werden, kann nicht unbefristet geltend gemacht werden, weil auch der Vertragspartner Klarheit braucht. Wie lange Sie Zeit haben, hängt vom Einzelfall ab; hat Sie der Arbeitgeber nicht ordentlich informiert, wirkt sich das zu Ihren Gunsten aus.

günstig für Arbeitgeber Kündigung nach Betriebsübergang

Nein. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt, haben Sie die Wahl, auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigung anzunehmen. Nehmen Sie eine frist- und termingerechte Kündigung an, steht Ihnen darüber hinaus keine Entschädigung für weitere Monate zu.

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