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Kann mir wegen eines Wasserschadens gekündigt werden?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn
Ja, wenn Sie sorglos mit Wasser umgehen und dadurch Wasserschäden drohen, kann darin ein erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung liegen. Bei einem bloß einmaligen Fehlverhalten wurde der Kündigungsgrund allerdings verneint; es braucht ein wiederholtes oder länger dauerndes vertragswidriges Verhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2013)

Grundsätzlich stellt der sorglose Umgang mit Wasser, wenn dadurch Wasserschäden drohen, nachteiligen Gebrauch dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Nachteiliger Gebrauch der Mietwohnung

Wenn Sie die Wohnung wiederholt oder über längere Zeit bewusst oder grob unachtsam vertragswidrig benützen. Entscheidend ist dabei, dass wichtige Interessen des Vermieters verletzt werden.

günstig für Mieter Kündigung wegen nachteiligen Gebrauchs

Ob Ihr Verhalten als erheblich nachteiliger Gebrauch gilt, hängt immer von den Umständen Ihres Falles ab. Entscheidend ist, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses noch zumutbar ist. Nicht jede vertragswidrige Nutzung rechtfertigt eine Kündigung.

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