Muss ich absichtlich handeln, damit mir gekündigt werden kann?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Unterlassen des öfteren, ohne vertragliche oder sonstige rechtliche Grundlage als dem Mieter geboten angenommenen Lüftens, begründet keinen grob nachteiligen Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG.OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023
- Hier: Umsatzrückgänge, bei einem umsatzabhängig vereinbarten Bestandzins.OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016
- Der Maßstab eines durchschnittlichen Mieters ist zugrunde zu legen.OGH 2 Ob 164/11y, 08.03.2012
- Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG setzt kein Verschulden des Mieters voraus, wohl aber das Bewusstsein der Vertragswidrigkeit, wie es von einem vertrauenswürdigen Durchschnittsmieter erwartet werden kann.OGH 7 Ob 78/09k, 29.04.2009
- Ein Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich.OGH 8 Ob 86/08t, 14.10.2008
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- Dabei ist gerade bei der unsachgemäßen Installation von Duschen oder Badewannen durch nichtbefugte Gewerbsleute davon auszugehen, dass es einen erheblichen nachteiligen Gebrauch darstellt, wenn bei Auftreten von Schäden nicht sofort Abhilfe geschaffen wird.OGH 8 Ob 96/04g, 20.10.2004
- Der Maßstab eines durchschnittlichen Mieters ist anzulegen.OGH 10 Ob 17/00y, 15.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 29.
- OGH 7 Ob 199/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 36/25i, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 11/24v, 23.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 2 Ob 13/23k, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 200/19s, 24.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 84/19t, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 211/18t, 13.12.2018
- OGH 1 Ob 75/17m, 30.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1118
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird Ihnen als Mieter ein erheblich nachteiliger Gebrauch vorgeworfen, muss Ihnen bewusst gewesen sein, dass der Gebrauch erheblich nachteilig ist. Außerdem müssen Sie ihn trotzdem fortgesetzt haben.
Wenn Sie die Wohnung wiederholt oder über längere Zeit bewusst oder grob unachtsam vertragswidrig benützen. Entscheidend ist dabei, dass wichtige Interessen des Vermieters verletzt werden.