Zum Inhalt springen

Kann das Gericht gemeinsame Obsorge gegen meinen Willen anordnen?

betrifft Eltern, Kinder
Ja. Das Gericht kann beide Elternteile mit der Obsorge betrauen oder eine bestehende gemeinsame Obsorge belassen, auch wenn ein Elternteil oder sogar beide dagegen sind. Das gilt in allen Fällen, die das Gesetz für diese Entscheidung vorsieht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 15.09.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs1; ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorgeentscheidung
Familienrecht · Widerstand des Kindes gegen die Obsorge
Familienrecht · Wohlverhaltensgebot der Eltern
Familienrecht · Voraussetzungen der gemeinsamen Obsorge
Familienrecht · Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit