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Darf ich mein Kind gegen den anderen Elternteil einnehmen?

günstig für anderer Elternteil betrifft Eltern, Mutter, Vater, Kinder
Sie müssen alles unterlassen, was das Verhältnis Ihres Kindes zu anderen Personen mit Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind beeinträchtigt oder deren Aufgaben erschwert. Daraus folgt, dass Sie das Kind nicht gegen den anderen Elternteil vereinnahmen dürfen. Verstoßen Sie dagegen und ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Gericht Aufträge und Auflagen erteilen und im äußersten Fall die Obsorge entziehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

1. Bei Ausübung der Rechte und Erfüllung seiner Pflichten hat der betreffende Elternteil nach § 145b ABGB zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert (Wohlverhaltensgebot). Aus dieser Regelung folgt die Pflicht eines Elternteils, das gemeinsame Kind nicht gegenüber dem anderen Elternteil zu vereinnahmen. 2. Verstößt ein obsorgebetrauter Elternteil gegen § 145b ABGB, hat das Gericht nach § 176 Abs 1 ABGB bei Gefährdung des Kindeswohls die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Das kann im äußersten Fall zum Entzug der Obsorge führen. 3. § 176 Abs 1 ABGB bietet eine Rechtsgrundlage dafür, dem Obsorgeberechtigten einzelne konkrete Aufträge oder Auflagen zu erteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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