Was tun, wenn wir Eltern uns nicht einigen können?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennte Elternteile
Wenn beide Elternteile gemeinsam für das Kind sorgen und in einer wichtigen Angelegenheit keine Einigung zustande kommt, kann jeder Elternteil das Gericht anrufen. Dafür ist es nicht nötig, dass das Kindeswohl gefährdet ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Können gemeinsam obsorgeberechtigte Eltern in einer wichtigen Angelegenheit keine einvernehmliche Lösung erzielen, so kann jeder Elternteil – unabhängig von einer Kindeswohlgefährdung – eine Verfügung des Gerichts beantragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134329 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 155/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
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